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Energiepass jetzt Pflicht
Ab Juli 2008 muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt für alle Hausbesitzer, deren Wohnungen bis einschließlich 1965 fertiggestellt wurden. Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch für Wohngebäude die nach 1965 fertiggestellt wurden.
In einer Übergangsfrist kann noch zwischen einem verbrauchsorientierten oder einem bedarfsorientierten Energieausweis gewählt werden. Ab dem 1. Oktober 2008 muss bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden. Bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes ist der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet.
Als zertifizierter und bei der dena registrierter Energiepass- und Energieausweis Aussteller stellen wir einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsenergieausweis aus.
Der Verbrauchsenergieausweis kostet ab 39,00 €. Download Auftrag und Datenerfasung Verbrauchsausweis hier
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Eckpunkte zur EnEV 2009 beschlossen
Als Maßnahme im Gebäudebereich ist u. a. die Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) von zentraler Bedeutung. er Entwurf der EnEV 2009 wird dem Bundeskabinett am 21. Mai 2008 zum Beschluss vorgelegt. Anschließend geht die Verordnung zur Zustimmung in den Bundesrat, um am 01.Januar 2009 in Kraft zu treten.
Das gewählte zweistufige Verfahren soll frühzeitig Planungssicherheit für alle Baubeteiligten schaffen und es ermöglichen, dass die EnEV 2009 zeitgleich mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.
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Der Energieausweis wird ab Sommer 2008 Pflicht!
Die neue Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) wurde am 26.07.2007 verkündet und tritt am 01.10.2007 in Kraft. Dabei wird die Ausstellung von Energieausweisen in mehreren Stufen zur Pflicht.
- ab 01.07.2008 für Wohngebäude bei Verkauf, neuer Vermietung, Verpachtung oder Leasing
- ab 01.07.2008 für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten
besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
- ab 01.10.2008 bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977
Nur Bedarfsausweis zulässig, wenn Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht
zwischenzeitlich durch Modernisierungen erreicht wurde.
- ab 01.01.2009 für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten
besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
- ab 01.07.2009 für Nichtwohngebäude. Es besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und
Verbrauchsausweis.