Energieberatung durch unabhängige Energieberater - Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA
Ständig steigende Energiepreise machen eine unabhängige Energieberatung immer lohnenswerter um Energie und somit Kosten einzusparen.
Die vom BAFA geförderte unabhängige Energiesparberatung im Altbaubestand durch besonders dafür zugelassene Energieberater ist eine gebäudebezogene Maßnahme um energetische Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage ermitteln zu können. Daraus ergeben sich die empfohlenen Energieeinsparmaßnahmen, die differenziert nach Teilflächen (Dach, Außenwand, Fenster, Kellerdecke) bzw. der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser) aufgelistet werden und Basis für eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes sind.
Gefördert werden Energieberatungen für Wohngebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt wird und deren Baugenehmigung vor dem 31.12.1994 lag und seitdem zu nicht mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert wurde.
Ausgestellt wird zusätzlich ein Energieausweis (Energiepass) auf Basis des berechneten Energiebedarfs oder auf Wunsch ein Verbrauchsausweis.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Formular Energieausweis
Wir führen Energieberatungen in Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz (RLP) und Hessen durch.
In allen angegeben Preisen sind die Fahrtkosten für die Vor-Ort-Besichtigung und die Erläuterung der Ergebnisse enthalten.
Die Kosten für eine Energieberatung nach Abzug der Förderung betragen brutto (inkl. 19 % MwSt.)
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1 bis 2 Wohneinheiten ab 395,- €
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3 vis 6 Wohneinheiten ab 495,- €
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größere Objekte auf Anfrage
Wir führen Energieberatungen in Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz (RLP) und Hessen durch
In allen angegeben Preisen sind die Fahrtkosten für die Vor-Ort-Besichtigung und die Erläuterung der Ergebnisse enthalten.
Die Kosten für eine Energieberatung nach Abzug der Förderung betragen brutto (inkl. 19 % MwSt.)
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1 bis 2 Wohneinheiten ab 395,- €
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3 vis 6 Wohneinheiten ab 495,- €
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größere Objekte auf Anfrage
Hinweis:
Der gesamte Zuschuss der Energieberatung ist auf 60% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.
Diese Leistungen werden zusätzlich wie folgt berechnet
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Thermografieuntersuchung des Gebäudes nach Abzug der Förderung 75,- €
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Blower-Door Test zur Leckagesuche oder als EnEV-Nachweis 249,- € bzw. 330,- €
Weitere Informationen oder ein kundenspezifisches Angebot nach Ihren Wünschen schicken wir gerne per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!zu.
Energieberatung - Vor-Ort-Beratung (BAFA)
Hinweis: Neue Rahmenbedingungen ab dem 29. 10.2014
Die vom Staat geförderte unabhängige Energieberatung im Altbaubestand durch besonders dafür zugelassene Energieberater ist eine Gebäudebezogene Maßnahme um energetische Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten. Daraus ergeben sich die empfohlenen Energieeinsparmaßnahmen, die differenziert nach Teilflächen (Außenwand, Kellerdecke, Dach, Fenster) bzw. der Anlagentechnik (Heizungsanlage, Trinkwassererwärmung) beschrieben werden.
Richtlinie Vor-Ort-Beratung seit 29.19.2014
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt max. 800 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. max. 1100 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.
Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung von maximal 500 Euro.
Für die Integration bestimmter zusätzlicher Inhalte in den Vor-Ort-Beratungsbericht ist eine erhöhte Förderung möglich. Dabei kann zusätzlich eine Förderung für die Integration von Thermografieaufnahmen (Thermografie) bezuschusst werden.
Für die zusätzliche Integration thermografischer Untersuchungen wird ein Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro gewährt. Für die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) wird kein Bonus gewährt.
Der gesamte Zuschuss (einschließlich der Boni) ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Für den anzufertigenden Beratungsbericht sind in den Anlagen zur Richtlinie bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben.
Quelle: www.bafa.de